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Motorradführerschein – was brauche ich?
Um einen Motorradführschein zu machen, benötigen Sie folgende Unterlagen: motorradführerschein kaufen
Personalausweis
Pkw-Führerschein (falls vorhanden)
Bisheriger Motorradführerschein (falls vorhanden)
Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
Nachweis über einen Sehtest
Biometrisches Passbild
Antragsgebühr für das Straßenverkehrsamt
Welche Motorradführerschein-Klassen gibt es? Spontan eine Spritztour unternehmen und das Gefühl von Freiheit genießen – viele Menschen entscheiden sich irgendwann für ein Motorrad. Doch welche Führerscheinklasse kommt infrage, ab wann darf man einen Motorradführerschein machen und was kostet die Fahrerlaubnis fürs Zweirad – das und mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber. motorradführerschein kaufen
Prüfbescheinigung für Mofas. Um ein Mofa zu fahren, benötigen Sie keinen speziellen Motorradführerschein. Denn dabei handelt es sich um ein Kleinkraftrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Stattdessen stellt Ihnen der TÜV eine Mofa-Prüfbescheinigung aus. Diese erhalten Sie, wenn Sie sechs Doppelstunden Theorie sowie eine Doppelstunde praktischen Unterricht in einer Fahrschule nachweisen können und die theoretische Prüfung bestanden haben. Bereits mit 15 Jahren können Sie die Prüfbescheinigung erwerben.
Führerscheinklasse AM für Roller und E-Bikes
Mit einem sogenannten Rollerführerschein dürfen Sie kleine Krafträder mit einem Hubraum von maximal 50 cm³ (Elektromotor: maximal 4 kW) bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Dazu gehören neben Rollern, Mopeds, Mokicks auch E-Bikes sowie dreirädrige Krafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge. Sie müssen mindestens 16 Jahre alt für diesen Führerschein sein.
Führerscheinklasse A1 für Leichtkrafträder
Mit dem Motorradführerschein der Klasse A1 dürfen Sie bereits kleine Motorräder bewegen. Das sind zwei- oder dreirädrige Leichtkrafträder mit bis zu 125 cm³ Hubraum und einer Motorleistung bis zu 11 kW mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Dabei sollte das Leistungsgewicht von Leistung zu Leermasse maximal 0,1 kW/kg betragen. Auch für diesen Führerschein müssen Sie das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben. Neben den Übungsfahrten kommen zwölf Sonderfahrten auf Landstraßen, Autobahnen und bei Nacht auf Sie zu. Zur Info: Mit dem Führerschein der Klasse A1 haben Sie automatisch auch den Führerschein der Klasse AM erworben.
Führerscheinklasse A2: für Krafträder bis 35 kW Leistung
Dieser Motorradführerschein berechtigt Sie, größere Maschinen mit einer Motorleistung bis 35 kW zu fahren. Dabei sollte das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,2 kW/kg betragen. Diesen Führerschein können Sie erst mit 18 Jahren machen. Gut zu wissen: Haben Sie schon einen Führerschein der Motorrad-Klasse A1, müssen Sie nur noch eine praktische Prüfung mit der höherklassigen Maschine bestehen. Für Neueinsteiger umfasst der Theorieunterricht 16 Doppelstunden zu je 90 Minuten (dabei wird in 12 Doppelstunden Grundstoff und in vier Doppelstunden spezieller Stoff zum Kraftrad vermittelt). Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der benötigten Übungsstunden. Dabei sind zwölf Sonderfahrten à 45 Minuten vorgeschrieben. motorradführerschein kaufen
Zur Info: Mit diesem Führerschein dürfen Sie auch Fahrzeuge führen, für die die Führerscheinklassen AM und A1 vorgesehen sind.
Führerscheinklasse A: für große Maschinen
Für den vollwertigen Motorradführerschein der Klasse A müssen Sie mindestens 24 Jahre alt sein. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Besitzen Sie bereits seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse A2, dann können Sie die Führerscheinklasse A schon ab 20 Jahren erwerben. Damit sind Sie berechtigt, alle Maschinen ohne Hubraum- und Leistungsgrenzen zu bewegen. Die Klassen AM, A1 und A2 sind darin eingeschlossen.
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Führerscheinklasse AM: Der Rollerführerschein. Der sogenannte Rollerführerschein der Klasse AM berechtigt zum Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern, Kleinkraftrollen und Fahrrädern mit Hilfsmotor (S-Pedelecs) mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Bei Elektrofahrzeugen gilt eine maximale Leistung von 4 kW. Außerdem dürfen Sie mit dem Führerschein dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren. Die Höchstgeschwindigkeit und der maximale Hubraum gelten dort ebenso. Leichtkraftfahrzeuge dürfen zudem maximal 350 kg Leergewicht haben.
Führerscheinklasse A1: Kleiner Motorradführerschein. Der Führerschein der Klasse A1 berechtigt den Inhaber zum Führen von Krafträdern unter 125 ccm Hubraum und einer Motorleistung von weniger als 11 kW. Der A1-Führerschein heißt daher umgangssprachlich auch „125 ccm-Führerschein“.
Führerscheinklasse A2: Mit dem Führerschein der Klasse A2 dürfen Motorräder mit einer Leistung von bis zu 35 kW gefahren werden, die Hubraumbegrenzung entfällt. Mit dem A2-Führerschein dürfen Sie auch alle Krafträder der Klassen A1 und AM fahren.

